Gesetzlicher Auftrag

Eine Kindertagesstätte (Kita) ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die neben der Betreuungsaufgabe einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag hat. Wie im Kindertagesstättengesetz beschrieben, haben Kitas die Aufgabe, die Kinder in ihrer Gesamtentwicklung zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Außerdem sollen sie durch gezielte Angebote in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung angeregt werden. Dabei soll sich stets an den Bedürfnissen der Kinder und Familien orientiert und mit den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zusammengearbeitet werden. Davon ausgehend besteht für die Einrichtung außerdem die Aufgabe, bei der Früherkennung von Entwicklungsrückständen und Beeinträchtigungen mitzuwirken. Nach den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz soll vor allem das selbstständige Lernen der Kinder angeregt werden. Es soll sich an den Stärken der Kinder orientiert und kindzentriert gearbeitet werden. Dabei sind regelmäßige Beobachtungen und Dokumentationen von großer Bedeutung, um Bildungsprozesse des Kindes erkennen und diese gezielt unterstützen zu können.